Arrangierungsprovision

Im Zusammenhang mit Konsortialkrediten wird Ihnen vielleicht schon der Begriff der Arrangierungsprovision begegnet sein.

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Da dieser Begriff nicht selbsterklärend ist, gebe ich Ihnen in diesem Artikel einen kurzen Überblick über die Definition, die Abgrenzung und die regelmäßige Höhe der Arrangierungsprovision.

Definition Arrangierungsprovision

Die Arrangierungsprovision wird auch Arrangierungsfee oder Arrangierungsgebühr genannt und bezeichnet im deutschen Sprachraum eine Gebühr, die von dem Kreditnehmer bzw. den Kreditnehmern an die arrangierende Bank eines syndizierten Darlehens gezahlt wird.

Syndiziertes Darlehen ist hierbei der Oberbegriff für Konsortialkredite und Club Deals. Neben den syndizierten Darlehen wird die Arrangierungsgebühr auch an die arrangierende Bank eines Schuldscheindarlehens oder den Kapitalgeber von Mezzanine-Kapital bzw. Hybridkapital gezahlt.

Der Arrangeur wird in diesem Zusammenhang auch als (Joint) Lead Arranger, Mandated Lead Arranger oder auch Bookrunner bezeichnet.

False Friend: Arrangement Fee kein Synonym

Die englische Bezeichnung Arrangement Fee kann in diesem Zusammenhang nicht exakt synonym verwendet werden, da sie im englischen Sprachraum nicht nur die Arrangierungsfee bezeichnet.

Stattdessen wird sie dort vielmehr auch für die Bearbeitungsgebühr verwendet.

Höhe der Arrangierungsfee

Eine verlässliche Aussage zur regelmäßigen Höhe der Arrangierungsprovision in Kreditverträgen zu treffen, ist nahezu unmöglich.

Ihre konkrete Höhe hängt in der Praxis von zahlreichen Faktoren ab.

Diese sind insbesondere:

  • Anzahl und Herkunft der Darlehensnehmer und Garanten,
  • Anzahl der beteiligten Darlehensgeber,
  • Darlehensvolumen und
  • Anzahl und Art der Fazilitäten.

In der Regel bewegt sich die Arrangierungsfee für syndizierte Finanzierungen zwischen 1 und 3% der Kreditsumme.

Unterschiede zur Bearbeitungsgebühr (insbesondere bei Verbraucherkrediten)

Wenn Laien das erste Mal von der Arrangierungsprovision hören, setzen sie diese oftmals mit der Bearbeitungsgebühr für Kredite gleich. Das ist natürlich nicht richtig.

Daher hier noch einmal die deutliche Abgrenzung:

Die Bearbeitungsgebühr für einen Kredit wird erhoben, um damit die Leistungen der Bank im Rahmen der Beantragung, Prüfung und Ausreichung des Kredites zu entgelten.

Die Arrangierungsprovision hingegen wird für die Arrangierung des Konsortialkredites gezahlt: Also für die Syndizierung und Dokumentation des Konsortialkredites.

Hi, ich bin Oliver, der Gründer von Jodano - Wissen & Meinung zu Finanzen. Bevor ich mich als Blogger selbstständig gemacht habe, habe ich fast 20 Jahre in der Bankenbranche mein Unwesen getrieben. Die Erfahrungen, die ich dort in Anlageberatung, Private Banking und Corporate Finance gesammelt habe, lasse ich heute in meinen Blog einfließen.