Mit einer Nachrangerklärung, erklärt der Darlehensgeber, dass das von ihm vergebene Darlehen im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger getilgt werden muss.
Hierdurch tritt die betreffende Forderung im Liquidations- oder Insolvenzfall hinter die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 II InsO zurück, bleibt aber vor- oder gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 S. 2 InsO.
Inhaltsverzeichnis
Nachrangerklärung als Voraussetzung für “wirtschaftliche Eigenmittel”
Die Nachrangerklärung hat insbesondere für die Akzeptanz eines Darlehens als wirtschaftliche Eigenmittel eines Unternehmens große Bedeutung. Denn damit Banken ein Darlehen als wirtschaftliche Eigenmittel eines Unternehmens akzeptieren, müssen in der Regel zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Darlehen muss langfristig im Unternehmen verbleiben und diesem zur Verfügung stehen.
- Das Darlehen muss nachrangig sein.
Damit ein Darlehen nachrangig ist, muss die Nachrangigkeit erklärt werden.
Da Banken Nachrangdarlehen als wirtschaftliche Eigenmittel eines Unternehmens akzeptieren, werden Nachrangdarlehen zum Mezzanine-Kapital bzw. zum Hybridkapital gezählt.
Abgrenzung zur Rangrücktrittsvereinbarung
Im Gegensatz zur Rangrücktrittsvereinbarung handelt es sich bei der Nachrangerklärung nicht um einen (annahmebedürftigen) Vertrag sondern um eine einseitige Erklärung. Aufgrund der nicht erforderlichen Annahme der Nachrangerklärung, ist sie in der Praxis weitaus verbreiteter als die Rangrücktrittsvereinbarung.
Praktische Bedeutung
Kreditaufnahme wird erleichtert
In der Praxis werden Darlehen mit Nachrangerklärung versehen, um die wirtschaftlichen Eigenmittel eines Unternehmens zu stärken und damit wiederum eine (weitergehende) Kreditvergabe durch Banken zu ermöglichen. Denn durch die Nachrangerklärung wird aus Fremdkapital (wirtschaftliche) Eigenmittel des Unternehmens. Dadurch verbessert sich die Bonität des Unternehmens und mithin seine Kreditwürdigkeit.
“Wachstumsmotor” oder “Existenzsicherung”
Damit werden Darlehen, die mit einer Nachrangerklärung versehen werden, nicht nur zu einem wichtigen Wachstumsmotor in der Anfangsphase eines jungen Unternehmens sondern auch zu einer oftmals zentralen Lösung in problemkritischen Lebens- und Existenzphasen eines Unternehmens.
Commitment des Geldgebers
Sie kann aber gleichzeitig auch als Zünglein an der Waage gesehen werden, das den Unterschied ausmacht, zwischen einer investorenbasierten Wachstumsfinanzierung, die den Preis einer Teilhabe des Investors am Gewinn und Unternehmenserfolg zur Folge hat und einem rein debitorischen Darlehen, an dem den Kreditgeber ausschließlich Zins- und Rückzahlung interessieren.
Die Nachrangerklärung ist auch als starkes Commitment des Darlehensgebers zu verstehen – hat dieser von der entsprechenden Erklärung doch eigentlich (wirtschaftlich) nur Nachteile. So muss die Motivation zu einer Nachrangerklärung des Kreditgebers eindeutig in langfristigeren Motiven oder einer Vision / einem Glauben zu finden sein. Und allein dieses Commitment motiviert wiederum oftmals weitere Kreditgeber und / oder Investoren.
Neben der eigenmittelsteigernden Wirkung ist daher oftmals das Commitment des in den Nachrang tretenden Gläubigers ein u.U. ausschlaggebender Faktor bei der Kreditbeantragung.
Vergünstigung des Zinssatzes
Aber selbstverständlich kann ein nachrangiges Darlehen auch eine positive Wirkung auf den Zinssatz haben: Denn wenn sich die Bonität des Kredit beantragenden Unternehmens durch das Nachrangdarlehen positiv verändert, wirkt sich das regelmäßig auch auf den Zinssatz aus. Ein Nachrangkredit kann dadurch bares Geld sparen – Jahr für Jahr.
Hi, ich bin Oliver, der Gründer von Jodano - Wissen & Meinung zu Finanzen. Bevor ich mich als Blogger selbstständig gemacht habe, habe ich fast 20 Jahre in der Bankenbranche mein Unwesen getrieben. Die Erfahrungen, die ich dort in Anlageberatung, Private Banking und Corporate Finance gesammelt habe, lasse ich heute in meinen Blog einfließen.