Kredit mit Bürgschaft – Was bedeutet das? Einfach erklärt
Ein „Kredit mit Bürgschaft“ ist eine beliebte Lösung, wenn Ihre eigene Bonität nicht ausreicht. Dabei springt eine dritte Person – der Bürge – im Ernstfall ein und sichert den Kredit ab. Doch was genau bedeutet das, und worauf müssen beide Seiten achten?
Was ist ein Kredit mit Bürgschaft?
Ein Kredit mit Bürgschaft ist ein Darlehen, bei dem eine weitere Person – der Bürge – für Ihre Rückzahlung haftet. Das bedeutet: Wenn Sie als Kreditnehmer Ihre Raten nicht mehr bedienen können, wird der Bürge zur Zahlung verpflichtet.
Diese Form der Absicherung wird von Banken oder Kreditvermittlern vor allem dann gefordert, wenn:
- Ihre Bonität eingeschränkt ist
- Sie kein regelmäßiges Einkommen nachweisen können
- ein SCHUFA-Eintrag besteht
- oder Sie sich in einer schwierigen Lebenslage befinden (z. B. Arbeitslosigkeit)
Welche Bürgschaftsarten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Bürgschaft – wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen:
- Selbstschuldnerischer Bürgschaft:
Der Bürge kann sofort zur Zahlung herangezogen werden, ohne dass die Bank den Kreditnehmer zuerst verklagen muss. Diese Form ist am häufigsten. - Ausfallbürgschaft:
Hier muss der Kreditgeber zuerst alle rechtlichen Mittel gegen den Kreditnehmer ausschöpfen, bevor der Bürge zahlt. Diese Form ist seltener.
Tipp: Achten Sie im Vertrag auf die genaue Formulierung. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft birgt für den Bürgen ein höheres Risiko.
Welche Pflichten hat der Bürge?
Der Bürge übernimmt eine große Verantwortung. Im schlimmsten Fall muss er den gesamten Kredit zurückzahlen – inklusive Zinsen, Mahngebühren und Inkassokosten. Darum prüfen viele Banken die Bonität des Bürgen ebenso sorgfältig wie die des eigentlichen Kreditnehmers.
Ein Bürge sollte deshalb:
- ein sicheres Einkommen haben
- selbst keine negativen SCHUFA-Einträge aufweisen
- die Tragweite der Entscheidung gut kennen
Genaueres hierzu finden Sie in unserem Glossar-Eintrag: Bürge
Vorteile für Kreditnehmer
✔ Kredit trotz schwacher Bonität möglich
✔ Bessere Chancen auf Bewilligung
✔ Oft günstigere Zinsen durch zusätzliche Sicherheit
Nachteile für den Bürgen
❌ Haftungsrisiko bei Zahlungsausfall
❌ Belastung für die Beziehung (Familie, Freunde)
❌ Mögliche Einträge bei Auskunfteien, wenn Zahlungen ausbleiben
Welche Alternativen gibt es?
Wenn Sie keinen Bürgen finden oder niemanden belasten möchten, kommen auch andere Kreditformen infrage:
- 🔁 Minikredit – Soforthilfe für kleine Beträge
- 💸 P2P-Kredit – Kredit von Privatpersonen
- 🔍 Kredite ohne SCHUFA – Was ist möglich?
Häufige Fragen (FAQ)
Was muss ein Bürge verdienen?
Ein Bürge sollte über ein regelmäßiges Einkommen verfügen – oft liegt die Grenze bei etwa 1.500–2.000 € netto monatlich. Zusätzlich darf keine negative SCHUFA vorliegen.
Ist ein Bürge rechtlich verpflichtet zu zahlen?
Ja – sobald der Kreditnehmer nicht mehr zahlt und eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschrieben wurde, kann die Bank direkt den Bürgen zur Kasse bitten.
Kann man als Bürge zurücktreten?
Nach Unterzeichnung der Bürgschaft ist ein Rücktritt in der Regel nicht möglich. Nur bei grober Täuschung oder Unwirksamkeit des Vertrags kann im Einzelfall juristisch geprüft werden.
Macht ein Bürge einen SCHUFA-Eintrag?
Solange der Bürge nicht zahlen muss, erfolgt in der Regel kein Eintrag. Erst bei Zahlungsverzug kann ein Eintrag entstehen – dann als „Bürge haftet“.
Fazit
Ein Kredit mit Bürgschaft kann die Tür zu dringend benötigten finanziellen Mitteln öffnen – insbesondere bei schwacher Bonität oder unsicherer Einkommenslage. Beide Seiten – Kreditnehmer und Bürge – sollten sich jedoch über Rechte und Pflichten im Klaren sein. Vertrauen, Kommunikation und ein realistisches Rückzahlungskonzept sind die Grundlage für eine sichere Lösung.