Forfaitierung: Wenn es um den Ankauf und Verkauf von Forderungen geht, denken viele – zurecht – erst einmal Factoring. Allerdings ist Factoring keineswegs die einzige Variante des Forderungsverkaufs.
Im folgenden Beitrag geht es daher um eine weitere Variante des Forderungsankaufs: die Forfaitierung.
Inhaltsverzeichnis
Definition – einfach erklärt und Ablauf
Forfaitierung ist der (in der Regel regresslose) Verkauf einzelner mittel- bis langfristiger Forderungen gegen einen Drittschuldner aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen an Kreditinstitute oder Forfaitierungsgesellschaften.
Sie findet zumeist auf Exportforderungen Anwendung und ist dementsprechend ein Instrument der Außenhandelsfinanzierung.
Während der Verkäufer der Forderung als „Forfaitist“ bezeichnet wird, lautet die Bezeichnung für den Käufer der Forderung „Forfaiteur“.
Wie beim Factoring handelt es sich auch bei der Forfaitierung um ein Finanzierungssurrogat.
Zum Ablauf ist zu sagen, dass die Forderung, nachdem sie zwischen dem Forfaitisten und dem Drittschuldner entstanden ist an den Forfaiteur verkauft wird. Dieser bezahlt dafür an den Forfaitisten den abgezinsten Zeitwert der Forderung („Diskontierung“).
Der Forfaiteur übernimmt (ebenso wie der Factor beim Factoring) in der Regel also drei Funktionen: Dienstleistungsfunktion, Finanzierungsfunktion und Delkrederefunktion.
Echte und unechte Variante
Wie schon beim Factoring, lässt sich auch die Forfaitierung in eine echte und eine unechte Variante unterscheiden:
- Bei der echten Varianteerfolgt der Verkauf der Forderung an den Forfaiteur regresslos, also ohne Rückgriffsmöglichkeit des Forfaiteurs auf den Forfaitisten. Der Forfaiteur übernimmt dementsprechend insbesondere das Delkredererisiko sowie politische und Fremdwährungsrisiken von Auslandsforderungen.
- Bei der unechten Variante hingegen wird die Möglichkeit des Rückgriffs auf den Forfaitisten nicht pauschal ausgeschlossen, sondern für genau konkretisierte Fälle gewahrt. Wenn also zum Beispiel das Delkredererisiko gerade nicht auf den Forfaiteur übergehen soll, kann dieser auf den Forfaitisten zurückgreifen, wenn der Drittschuldner nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.
Das Veritätsrisiko verbleibt auch bei der echten Forfaitierung stets beim Forfaitisten.
Forfaitierung vs. Factoring – Merkmale und Unterschiede
Sowohl die Forfaitierung als auch das Factoring sind Varianten des Ankaufs von Forderungen. Obwohl also Forfaitierung und Factoring naturgemäß viel gemeinsam haben, gibt es doch auch einige gewichtige Unterschiede.
Die wesentlichen Merkmale und Unterschiede zum Factoring sind:
- Der Verkauf von in der Regel einzelnen Forderungen,
- die oftmals langen Laufzeiten (mehrere Jahre) der Forderungen,
- die großen Volumina der einzelnen Forderung und
- die Absicherung der verkauften Forderung durch Aval, Wechsel, Akkreditiv oder Exportversicherung.
Kosten
Die Kosten der Forfaitierung bestehen in Höhe der Diskontierung, die der Forfaiteur vom ursprünglichen Wert der angekauften Forderung abzieht.
Der Diskontierungsabschlag setzt sich in der Regel aus den Komponenten Referenzzinssatz (EURIBOR), Länderrisikoprämie und Marge des Forfaiteurs zusammen.
Leasing
Die Forfaitierung erfreut sich bei Leasinggesellschaften besonderer Beliebtheit. Denn Leasinggesellschaften können Forderungen aus einem abgeschlossenen Leasingvertrag auf diesem Wege verkaufen und sich somit Liquidität zur Anschaffung weiterer Leasinggüter verschaffen. Somit ist sie eine beliebte alternative Finanzierungsform für Leasinggesellschaften.
Quasi-Forfaitierung
Die Quasi-Forfaitierung ist eine Spezialform, bei der ebenfalls ein Ankauf von Forderungen erfolgt. Allerdings handelt es sich bei den Forderungen um Hermes-gedeckte Exportforderungen oder Forderungen, die durch eine private Kreditversicherung gedeckt sind. Die Quasi-Forfaitierung spielt eine große Rolle bei der langfristigen Finanzierung konkreter Auslandsprojekte.
Forfaitierung PPP (mit Einredeverzicht)
Die Forfaitierung PPP bzw. PPP-Forfaitierung ist eine weitere Spezialform. Hintergrund dieser sind Bau- und Sanierungsprojekte öffentlicher Auftraggeber, die von Bund, Länder und Gemeinden (oder deren Unternehmen) vergeben werden. Die für diesen einen Zweck gegründeten Projektgesellschaften verkaufen ihre Forderungen gegen die öffentliche Hand an eine Bank im Rahmen einer Forfaitierung. Diese Spezialform ist mit einem ausdrücklichen Einredeverzicht und dem Erfordernis einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht verbunden.
Nachteile
Auch die Forfaitierung ist nicht frei von Nachteilen.
Die wichtigsten zu nennenden Vorteile sind:
- der relativ hohe Preis
- die oftmals nicht standardisierte und daher aufwändigere Abwicklung
- die großen Preisunterschiede je nach Länderrisiko
Hi, ich bin Oliver, der Gründer von Jodano - Wissen & Meinung zu Finanzen. Bevor ich mich als Blogger selbstständig gemacht habe, habe ich fast 20 Jahre in der Bankenbranche mein Unwesen getrieben. Die Erfahrungen, die ich dort in Anlageberatung, Private Banking und Corporate Finance gesammelt habe, lasse ich heute in meinen Blog einfließen.