Wenn man sich in den einschlägigen Finanzblogs und Finanzratgebern umschaut, gewinnt man immer wieder den gleichen Eindruck:
Wenn ein Ratenkredit abgeschlossen wird, sollte man auf jeden Fall auf die Restschuldversicherung verzichten. Denn diese ist teuer und dient nur der Bank (Vermittlungsprovision) und dem Versicherer (Prämieneinnahmen).
Aber ist das wirklich so? Sind Restschuldversicherungen für Ratenkredite wirklich so nutzlos und reine Geldmacherei der Banken und Versicherungen?
Inhaltsverzeichnis
Restschuldversicherung Ratenkredit – Arten
Zunächst möchte ich an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, dass Restschuldversicherung nicht gleich Restschuldversicherung ist: Zwar haben alle Restschuldversicherungen bei Ratenkrediten die grundsätzliche Absicherung des Risikos Zahlungsunfähigkeit zum Gegenstand, aber alle Restschuldversicherungen leisten nur beim Vorliegen bestimmter Ursachen für den Zahlungsausfall.
Somit kann man im Falle von Ratenkrediten Restschuldversicherungen grob wie folgt kategorisieren:
- Absicherung gegen Tod
- Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit
- Absicherung gegen Arbeitslosigkeit
Absicherung gegen Tod
Wenn eine Restschuldversicherung zur Absicherung gegen Tod abgeschlossen wurde, leistet die Versicherung im Falle des Ablebens des Kreditnehmers vor Ende der Kreditlaufzeit. Diese Absicherungsvariante eignet sich daher besonders, um die Hinterbliebenen vor den Belastungen aus dem (vom Verstorbenen abgeschlossenen) Ratenkredit zu bewahren.
Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann ich berichten, dass viele (auch jüngere) Kreditnehmer auf diese Absicherung großen Wert legen und oftmals auch gezielt danach fragen. Denn einerseits halten sich die Prämien für eine reine Todesfallabsicherung sehr in Grenzen und andererseits werden im Fall der Fälle die Hinterbliebenen nicht durch finanzielle Entscheidungen des Erblassers belastet und ein mögliches Gesamterbe nicht geschmälert.
Von einer Restschuldversicherung für den Todesfall ist meiner Meinung nach daher keinesfalls pauschal abzuraten. Im Gegenteil kann sie sogar ein sehr sinnvoller Ergänzungsbaustein der privaten Finanzplanung sein.
Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit
Eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit ist dagegen schon deutlich schwieriger zu beurteilen. Dies liegt in erster Linie daran, dass der Leistungsfall „Arbeitsunfähigkeit“ deutlich schwerer zu bestimmen ist als der Leistungsfall „Tod“. So mag der (potenzielle) Kreditnehmer auf den ersten Blick denken, dass die Restschuldversicherung leistet, sobald der Kreditnehmer nicht mehr fähig ist zu arbeiten. In der Realität ist die Auslegung des Begriffs „Arbeitsunfähigkeit“ aber deutlich komplizierter.
So sprechen Versicherer klassischerweise von Berufsunfähigkeit, der Gesetzgeber im Sozialrecht aber von Erwerbsunfähigkeit, wenn es um die Beurteilung von die Arbeitsleistung beeinträchtigenden, krankheits- oder unfallbedingten Umständen.
Dass im Zusammenhang mit Restschuldversicherungen keiner der beiden Begriffe, sondern stattdessen der Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ gewählt wurde, ist kein Zufall.
Stattdessen handelt es sich um eine bewusste Abgrenzung von den anderen beiden, – mehr oder minder – legal definierten Termini.
Die Definition des Begriffs „Arbeitsunfähigkeit“ obliegt daher klar dem Versicherer, der Vertragspartner im Rahmen der Restschuldversicherung ist.
Zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit einer Restschuldversicherung mit der Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit ist daher zwingend ein Studium der Versicherungsbedingungen erforderlich.
So sind mehrmonatige Karenzzeiten, komplizierte Nachweise oder Nachrangigkeit der Leistungen gegenüber anderen Leistungen (unabhängige Berufunfähigkeitsversicherung des Kreditnehmers oder stattliche Leistungen) sicherlich keine guten Argumente für einen Abschluss. Wenn der Leistungsfall hingegen großzügig ausgestaltet wurde und die Kosten der Versicherung sich im Rahmen halten, darf ruhig überlegt werden, ob das Risiko Arbeitsunfähigkeit mit abgesichert werden sollte.
Absicherung gegen Arbeitslosigkeit
Ganz ähnlich verhält es sich mit der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Auch hier sollte keinesfalls von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Restschuldversicherung im Falle der Arbeitslosigkeit sofort und vorrangig leistet. Auch hier sind die Ausgestaltungen der Bedingungen der unterschiedlichen Versicherer mannigfaltig und im Einzelfall gesondert zu prüfen. Es muss aber klar sein, dass die Absicherung gegen das Risiko Arbeitslosigkeit schon eine sehr kostspielige Absicherung ist, die deutlich mehr als die beiden erstgenannten Alternativen kostet. Wer hier zuschlägt, sollte genau wissen, was er will.
mögliche Alternative: isolierte Absicherung
In der Praxis der Banken findet klar ein Verkauf von zwei sinnvoll miteinander verbundenen Produkten statt: Eines Ratenkredites und einer Risikoversicherung. Aber wie immer, wenn ein Produkt mit einer Risikoversicherung kombiniert wird, ist auch der Einzelkauf beider Produkte denkbar.
Zur Absicherung des Todesfallrisikos beispielsweise könnte zusätzlich zum Ratenkredit auch einfach eine kleine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Hierbei würde die Versicherungssumme auf die Höhe des Ratenkredites und jährlich sinkend festgelegt werden.
Es lohnt sich, das einmal im Einzelfall durchzurechnen! In einzelnen Fällen wäre eine günstigere Kombination denkbar. Ähnlich verhält es sich beim Thema „Arbeitsunfähigkeit“. Wer anstelle der Restschuldversicherung die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung etwas großzügiger ansetzt, sichert nicht nur das Risiko „Arbeitsunfähigkeit“ für den Ratenkredit mit ab, sondern erspart sich auch lästige Auslegungsschwierigkeiten des Leistungsfalls (siehe oben).
Allerdings lässt sich eine derartige Absicherung dann nicht auf die Dauer der Kreditlaufzeit begrenzen und ist daher nur eingeschränkt zu empfehlen.
Fazit
Von Restschuldversicherungen pauschal abzuraten, halte ich nicht für sachdienlich, sondern im Einzelfall sogar leichtfertig. Die Absicherung des Todesfallrisikos gehört für viele Menschen zur Aufnahme eines Kredites zwingend dazu, um Angehörige nicht auch noch mit der Rückzahlung von Krediten zu belasten. Zur Beurteilung, ob Absicherungen gegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sinnvoll sind, ist ein Studium der Versicherungsbedingungen zwingend erforderlich. Es darf davon ausgegangen werden, dass der kombinierte Abschluss eines Ratenkredites mit einer Restschuldversicherung ein Komfort ist, der immer etwas teurer ist als der Abschluss zweier getrennter Produkte. In Einzelfällen kann die gesonderte (also vom Kreditvertrag losgelöste) Absicherung des Risikos günstiger und damit sinnvoll sein.
Hi, ich bin Oliver, der Gründer von Jodano - Wissen & Meinung zu Finanzen. Bevor ich mich als Blogger selbstständig gemacht habe, habe ich fast 20 Jahre in der Bankenbranche mein Unwesen getrieben. Die Erfahrungen, die ich dort in Anlageberatung, Private Banking und Corporate Finance gesammelt habe, lasse ich heute in meinen Blog einfließen.