Veritätsrisiko – Definition, Factoring, Erklärung

Das Veritätsrisiko ist das Risiko, dass eine Forderung gegenüber einem Schuldner nicht besteht oder ihren Bestand verliert.

Es leitet sich vom juristischen Begriff „Verität“ ab, der in der Rechtswissenschaft den rechtlichen Bestand einer Forderung bezeichnet.

Der Begriff „Verität“ wiederum leitet sich vom lateinischen Wort „veritas“ ab, welches „Wahrheit“ bedeutet.

Die englische Übersetzung lautet „verity risk“ oder „risk associated with the legal validity of receivables“.

Erklärung

Normalerweise wird das Veritätsrisiko natürlich vom Gläubiger der Forderung getragen: Derjenige, der ein Geschäft mit jemand anderem abgeschlossen hat, trägt das Risiko, dass die daraus erwartete  Forderung auch wirklich besteht.

Veritätsrisiko Forderungsverkauf (Factoring und Forfaitierung)

Eine praktisch bedeutendere Relevanz besitzt das Veritätsrisiko jedoch beim Forderungsverkauf. Also insbesondere beim Factoring und der Forfaitierung.

So ist es möglich, dass im Rahmen eines Forderungsverkaufs (Factoring oder Forfaitierung) der Factor eine Forderung erwirbt, die gar nicht existiert (z.B. weil sie bereits beglichen wurde oder niemals existiert hat).

In diesem Fall wäre es nicht gerecht, wenn der Ankäufer der Forderung (Factor) dieses Risiko tragen müsste.

Denn nicht der Factor sondern der ursprüngliche Gläubiger  der Forderung weiß am besten über das Schuldverhältnis zum Forderungsschuldner Bescheid. Denn dieser hat den ursprünglichen Vertrag mit dem Schuldner abgeschlossen und steht der Forderung damit am nächsten: Er kennt die Verität der Forderung am besten.

Der Factor hingegen hatte bisher keinerlei Beziehung zum Schuldner. Er kann dementsprechend weder die Existenz noch die Eintreibbarkeit der Forderung beurteilen.

Da auch der Gesetzgeber den Ankäufer der Forderung als schutzwürdiger erachtet, bürdet er das Veritätsrisiko dem Verkäufer auf. Der ursprüngliche Gläubiger gewährleistet dem Factor den rechtlichen Bestand der verkauften Forderung. Er garantiert insbesondere, dass die Forderung frei von (berechtigten) Reklamationen und Rechten Dritter sowie abtretbar ist. Und er wird demzufolge schadensersatzpflichtig gegenüber dem Factor, wenn die abgetretene Forderung nicht besteht oder nicht eintreibbar ist. Der Nachweis über die Existenz einer Forderung erfolgt regelmäßig durch Rechnungen oder Verträge zwischen ursprünglichem Gläubiger und Schuldner.

Abgrenzung Delkredererisiko

Das Veritätsrisiko darf nicht mit dem Delkredererisiko verwechselt werden. Letzteres bezeichnet das Bonitätsrisiko, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig ist oder in Zahlungsverzug gerät.

Das Veritätsrisiko verbleibt sowohl beim echten Factoring als auch beim unechten Factoring beim Verkäufer der Forderung. Die Unterscheidung zwischen echtem Factoring und unechtem Factoring ist insoweit nur für das Delkredererisiko von Bedeutung.

SolvV

Eine weitere besondere Rolle nimmt das Veritätsrisiko im Zusammenhang mit Kreditinstituten ein. Kreditinstitute sind immer dann vom Veritätsrisiko betroffen, wenn sie mit Forderungen in Verbindung kommen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Forderungen als Kreditsicherheiten abgetreten werden oder Kreditinstitute als Forderungskäufer (z.B. bei Leasing, Factoring, Forfaitierung und ABS-Transaktionen) auftreten.

In § 71 II SolvV wird das Veritätsrisiko im Rahmen der deutschen Bankenaufsicht legal definiert.

Sofern Kreditinstitute nicht nachweisen können, dass dieses Veritätsrisiko unwesentlich ist, muss die Transaktion mit Eigenkapital unterlegt werden („Veritätstrisikoposition“). Unwesentlich ist das Veritätsrisiko dann, wenn ein Schuldanerkenntnis des Forderungsschuldners vorliegt. Wenn neben dem Schuldanerkenntnis auch ein vollständiger Einredeverzicht des Forderungsschuldners vorliegt, ist ein Veritätsrisiko nicht mehr vorhanden.

Praktische Wertung

Im Prinzip ist das Veritätsrisiko für den Verkäufer einer Forderung (ursprünglicher Gläubiger) nicht von großer Bedeutung, auch wenn er dieses nach Verkauf weiter zu tragen hat.

Denn im Ergebnis ist er nach dem Verkauf der Forderung keinem neuen Risiko ausgesetzt: Er hätte das gleiche Risiko ja auch selbst zu tragen gehabt, wenn er die Forderung gar nicht verkauft hätte.

Ein Forderungsverkäufer, der Verträge und daraus erwachsende Forderungen gewissenhaft eingeht, wird genauso wenig ein überdurchschnittliches Risiko zu tragen haben, wie er zuvor auch kein überdurchschnittliches Ausfallrisiko seiner Schuldner zu verzeichnen hatte.

Ein angemessenes Veritätsrisiko Management besteht daher in erster Linie immer in einem realistischen Management des eigenen Debitorenstammes.

Hi, ich bin Oliver, der Gründer von Jodano - Wissen & Meinung zu Finanzen. Bevor ich mich als Blogger selbstständig gemacht habe, habe ich fast 20 Jahre in der Bankenbranche mein Unwesen getrieben. Die Erfahrungen, die ich dort in Anlageberatung, Private Banking und Corporate Finance gesammelt habe, lasse ich heute in meinen Blog einfließen.