Wie viel muss ich für meine Altersvorsorge monatlich sparen?

Wie viel muss ich für meine Altersvorsorge monatlich sparen, ist eine der dringendsten Fragen, die Kunden und Interessierte oftmals stellen. Es geht dabei natürlich um die zentrale Überlegung, wie viel Geld sie eigentlich monatlich sparen müssen, um die sogenannte Versorgungslücke zu schließen.

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Hierzu muss man sagen, dass der Vorsorgebedarf prinzipiell für jeden Menschen anders ist, da keine zwei Menschen und keine zwei Ausgangssituationen gleich sind. Schon die kleinsten Abweichungen in Abweichungen in Bezug auf Alter, Renteneintrittsalter, Angestellten- oder Beamtenverhältnis bzw. Selbständigkeit können gravierende finanzielle Abweichungen mit sich bringen.

Überschlägige Berechnung für einen angestellten Arbeitnehmer

Allerdings bietet sich – um einen ersten Eindruck zu bekommen – die Möglichkeit, für einen angestellten Arbeitnehmer den Vorsorgebedarf – zumindest überschlägig – relativ einfach zu ermitteln.

Aber: Diese Werte sind keinesfalls als exakt anzusehen, sondern stellen lediglich ungefähre Orientierungs- und Erfahrungswerte dar und sollen lediglich das grundsätzliche Konzept hinter der Versorgungslücke verdeutlichen:

1. Versorgungsziel ist das Nettoeinkommen

Ausgangspunkt der Ermittlung des individuellen Versorgungsbedarfs muss natürlich immer das Nettoeinkommen sein. Idealerweise natürlich das letzte Nettoeinkommen vor dem geplanten Renteneintritt.
Das heißt man sollte sein aktuelles Einkommen idealerweise noch mit den erwarteten (nicht mit den erhofften 😉 ) Lohnsteigerungen bis zum Renteneintritt versehen.

Im Gegenzug darf von dem so ermittelten letzten Nettoeinkommen vor Renteneintritt ein leichter Abschlag in Höhe von rund 20% vorgenommen werden, da einige Aufwendungen die unmittelbar mit der Berufsausübung zusammenhängen wegfallen (Fahrtweg, Arbeitskleidung etc.).

Dieser Abschlag kann aber gleich wieder dazu gerechnet werden, da auch Rentenzahlungen zu versteuern sind. Im Ergebnis werden also weder 20% abgezogen noch wieder hinzugerechnet.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer von 37 Jahren rechnet bis zu seinem geplanten Renteneintritt im Alter von 67 Jahren mit einer regelmäßigen jährlichen Gehaltserhöhung von 2% auf sein aktuelle monatliches Nettoeinkommen von 2.000,– Euro.

2.000*1,02^30=3.622,72 Euro

Die 20% für Steuern bzw. ersparte Aufwendungen lassen wir – wie oben dargestellt – unberücksichtigt.

In unserem konkreten Beispiel sind also diese 3.622,72 EUR das Versorgungsziel.

2. zu erwartende gesetzliche Rente abziehen

Ein Teil dieses ermittelten Versorgungsziels wird bereits durch die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung (oder alternative staatliche bzw. staatsnahe Rententräger) abgedeckt.

Hierzu ist ein Blick in Ihre persönliche Renteninformation erforderlich, die Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung o.a. zugesendet bekommen.

Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie überschlagsweise davon ausgehen, dass ca. 30% Ihres Bruttoeinkommens durch die gesetzliche Rentenversicherung als Rente gezahlt werden.

Aufbauend auf unserem Beispiel:
Unser Arbeitnehmer hat seine aktuelle Renteninformation zur Hand. Aus dieser ergibt sich eine aktuelle monatliche Rentenerwartung von 1.400,–Euro für sein gewünschtes Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

3. weitere Rentenanwartschaften abziehen

Ebenso muss von dem errechneten Versorgungsziel noch die Anwartschaft aus bereits abgeschlossenen Vorsorgeprogrammen (private Rentenversicherungen, betriebliche Rentenversicherungen, vermietete Immobilien, Wertpapiervermögen etc.) abgezogen werden.

Weiter geht es mit unserem Beispiel:
Unser Arbeitnehmer hat über seinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, aus der er mit Renteneintrittsalter 67 eine monatliche Rentenanwartschaft in Höhe von 600,– Euro erwartet.

4. monatlicher Vorsorgebedarf

Das letzte monatliche Nettoeinkommen abzüglich der Rentenerwartung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und weiteren Rentenanwartschaften aus zusätzlichenVorsorgeprogrammen ergibt dann den monatlichen Bedarf bzw. die sogenannte „Versorgungslücke“.

Ergebnis unseres konkreten Beispiels:
Unser Arbeitnehmer muss also von seinem Versorgungsziel von 3.622,72 Euro den Betrag von 1.400,– Euro für die Rentenerwartung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere 600,– Euro für seine Anwartschaft aus der betrieblichen Altersvorsorge abziehen. Das ergibt eine Versorgungslücke von monatlich 1.622,72 Euro für sein gewünschtes Renteneintrittsalter 67 Jahre.

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5. Berechnung monatlich erforderlicher Sparaufwand zur Deckung monatlichen Bedarfes

In einem letzten Schritt muss jetzt eigentlich „nur“ noch ein Sparprogramm oder Versicherung gefunden werden, mit der dann kalkuliert werden kann, welcher regelmäßige Beitrag ab erforderlich ist, um zum Renteneintritt mit 67 eine zusätzliche monatliche Zahlung in Höhe des monatlichen Bedarfs zu erhalten.

In unserem Beispiel muss also ein Vorsorgeprogramm gefunden werden, mit dessen Hilfe sich ermitteln lässt, welcher regelmäßige Beitrag erforderlich ist, um eine zusätzliche monatliche Zahlung in Höhe von 1.622,72 Euro zu erhalten.

Eine überschlägige Berechnung des Vorsorgebedarfs kann niemals eine individuelle Beratung ersetzen!

Wie oben bereits dargestellt, kann diese überschlägige Berechnung in der Praxis natürlich nur ein erster Anhaltspunkt sein!

Tatsächlich ist jeder Fall so verschieden, dass eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzt werden kann.
Bereits für einen Selbständigen oder einen Beamten kommen prinzipiell ganz andere Werte zum Ansatz. Auch ist das oben dargestellte Bespiel – wie Sie sicherlich erkannt haben – auf das Endalter 67 ausgelegt.
In der Realität wollen viele Arbeitnehmer aber gerade nicht bis zum Endalter 67 arbeiten, sondern bereits früher in Rente gehen. Gerade für diesen Fall ist die individuelle Erstellung eines Vorsorgekonzepts unumgänglich.

Es bleibt also festzuhalten, dass die Frage, wie viel man für seine Altersvorsorge monatlich sparen muss, nicht pauschal beantworten kann. Auch wenn eine überschlägige Berechnung möglich ist, kann diese doch keine individuelle Beratung ersetzen.

Hier stelle ich Ihnen noch eine Unterlage zur Verfügung, die Sie sich ausdrucken und zur überschlägigen Berechnung Ihres Vorsorgebedarfs nutzen können.
Hier klicken – Berechnung Altersvorsorgebedarf

Hi, ich bin Oliver, der Gründer von Jodano - Wissen & Meinung zu Finanzen. Bevor ich mich als Blogger selbstständig gemacht habe, habe ich fast 20 Jahre in der Bankenbranche mein Unwesen getrieben. Die Erfahrungen, die ich dort in Anlageberatung, Private Banking und Corporate Finance gesammelt habe, lasse ich heute in meinen Blog einfließen.