Die Abkürzungen auf der Gehaltsabrechnung machen manch einem (zukünftigen) Kreditnehmer zu schaffen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen daher, was es mit den Abkürzungen auf der Gehaltsabrechnung auf sich hat und wie deren genaue Erklärung lautet.
Immer wieder kommen Klienten auf uns zu und fragen uns nach den Abkürzungen auf der Gehaltsabrechnung und deren Erklärung.
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen auf Gehaltsabrechnung und deren Erklärung
“A”
Das “A” steht für Abfindung. In einzelnen Fällen wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung gezahlt. Diese kann sowohl individualvertraglich vereinbart als auch gesetzlich vorgeschrieben sein.
“AV”
“AV” steht für Arbeitslosenversicherung und meint damit die öffentlich-rechtliche Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit, die für die allermeisten Angestellten verpflichtend ist.
“B”
“B” steht für den Arbeitnehmeranteil zur Seekasse. Die Seekasse ist zum 01. Oktober mit der Bahnversicherungsanstalt zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See fusioniert.
“BGRS”
“BGRS” steht für Beitragsgruppenschlüssel. Der Beitragsgruppenschlüssel ist ein vierstelliger Zahlenschlüssel, der über die Beitragspflicht des Versicherten in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung Auskunft gibt.
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“E”
“E” steht für Einmalbezug. Einmalbezug ist ein Entgeltbestandteil, der nicht dem laufenden Arbeitslohn zuzurechnen ist.
“F”
“F” steht für frei und wird angegeben, wenn der Wert des Steuer-Bruttos ungleich des Gesamtbruttos ist.
“GB”
“GB” steht für Gesamtbrutto. Das Gesamtbrutto setzt sich zusammen aus Bruttolohn, Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, Zuschlägen und Zulagen, Sachbezügen und pauschal versteuerten Lohnanteilen.
“H”
“H” steht für Hinzurechnungsbetrag. Hinzurechnungsbetrag ist bei Arbeitnehmern, die gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stehen, ein Betrag, der unter der Grenze der Lohnsteuerfreiheit blieb und deswegen mit dem zweiten Arbeitsverhältnis ein Rutschen in die ungünstigere Lohnsteuerklasse verhindert.
“J”
“J” steht für Bestandteil des Gesamt-Bruttos. Es wird damit ausgewiesen, ob ein Gehaltsbestandteil zum Gesamtbrutto gezählt wird oder nicht.
“Ki.Frbtr.”
“Ki.Frbtr.” steht für Kinderfreibetrag. Wenn beim Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag eingetragen wurde, findet sich dieser an dieser Stelle in der Gehaltsabrechnung wieder.
“KK”
“KK” steht für Krankenkasse. Hier wird die Krankenkasse des Arbeitnehmers ausgewiesen.
“KK%”
“KK%” steht für Maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag.
“KV”
“KV” steht für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
“L”
“L” wiederum steht für laufender Bezug und meint im Gegensatz zum Einmalbezug die regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers.
“LSt”
“LSt” steht für Lohnsteuer und zeigt die vom Arbeitnehmer zu entrichtende individuelle Lohnsteuer an.
“M”
“M” bedeutet mehrjährige Versteuerung. Die mehrjährige Versteuerung findet auf mehrjährige Tätigkeiten Anwendung, wenn die Besteuerung als sonstiger Bezug nachteilig wäre.
“MFB”
“MFB” bedeutet Mehrfachbeschäftigung. Mehrfachbeschäftigung liegt vor, wenn der betreffende Arbeitnehmer gleichzeitig mehere Arbeitsverhältnisse unterhält.
“N”
“N” hingegen steht für Nachberechnung. Eine Nachberechnung kommt nur dann zu Stande, wenn in Berechnungen der Vormonate ein Fehler aufgetreten war, der nun korrigiert wurde.
“P”
“P” steht für Pauschalierung bzw. Pauschalversteuerung. Die Alternative zur Pauschalversteuerung finden Sie unter “F”.
“PGRS”
“PGRS” steht für Personengruppenschlüssel. Durch den dreistelligen Personengruppenschlüssel wird eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich.
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“PV”
“PV” steht für die Beiträge zur Pflegeversicherung des Arbeitnehmers.
“RV”
“RV” wiederum steht für die Beiträge zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers.
“S”
Mit dem Buchstaben “S” wird Sonstiger Bezug ausgewiesen. Siehe hierzu “E”.
“St”
“St” steht für das Steuer-Brutto des Arbeitnehmers. Das Steuer-Brutto ergibt sich aus dem Gesamt-Brutto abzüglich pauschal versteuerter Lohnbestandteile und steuerfreier Lohnbestandteile.
“Steuer-ID”
“Steuer-ID” ist die vom Finanzamt an den Arbeitnehmer vergebene eindeutige Steueridentifikationsnummer.
“StKl”
“StKl” ist die Steuerklasse I bis VI des Arbeitnehmers, nach der die zu zahlende Lohnsteuer bestimmt wird.
“SV”
“SV” steht für Sozialversicherung. Zu den Sozialversicherungen zählen die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung,
“Um”
“Um” steht für Umlageverfahren. Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen. Beim Umlageverfahren werden die eingezogenen Beiträge unmittelbar an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Dies im Gegensatz zu kapitalgedeckten Versicherungen.
“V”
“V” steht für Vorjahr. Die dort genannten Werte beziehen sich also auf das Vorjahr der aktuellen Anstellung des Arbeitnehmers.
“VKZ”
“VKZ” bedeutet Verarbeitungskennzeichen. Das Verarbeitungskennzeichnen dient der Zurordnung zur internen Buchhaltung des Arbeitgebers.
“W”
“W” steht für Entgeltguthaben. Hierbei handelt es sich um ein Wertguthaben für eine spätere langfristigere Freistellung des Arbeitnehmers (Vorruhestand, Elternzeit etc.).
“Z”
“Z” steht für Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Wenn der Arbeitnehmer keine Kinder hat, muss er diesen Zuschlag zur Pflegeversicherung entrichten.
öffentlicher Dienst (TVöD)
Zu den bereits genannten Abkürzungen auf der Gehaltsabrechnung kommen noch spezielle Abkürzungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (TVöD) hinzu. Denn so wie deren Gehaltsabrechnungen etwas abweichen, weichen auch die Abkürzungen etwas ab.
“EZ”
In den meisten Fällen werden wir nach der Abkürzung “EZ” auf der Gehaltsabrechnung und deren Erklärung gefragt. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung, die gerade bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst des öfteren im Rahmen der Bruttoentgelte vorkommt. Hier können Sie sich bei Binance anmelden und sofort Kryptowährungen handeln.
“ZB”
Weiterhin wird öfter nach der Abkürzung “ZB” auf der Gehaltsabrechnung und der deren konkreter Erklärung gefragt. Hierbei handelt es sich wiederum um den Zusatzbeitrag gem. § 242 SGB V, welchen Krankenkassen seit dem 01. Januar 2015 erheben dürfen. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Hi, ich bin Oliver, der Gründer von Jodano - Wissen & Meinung zu Finanzen. Bevor ich mich als Blogger selbstständig gemacht habe, habe ich fast 20 Jahre in der Bankenbranche mein Unwesen getrieben. Die Erfahrungen, die ich dort in Anlageberatung, Private Banking und Corporate Finance gesammelt habe, lasse ich heute in meinen Blog einfließen.